Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (EG Verordnung 861/2007) wird ab dem 01.01.2009 eingeführt und gibt Ihnen das Recht, bei Forderungen, die 2000 € nicht überschreiten mit einem standardisierten, vereinfachten schriftlichen Verfahren gegen einen Schuldner in einem anderen Mitgliedstaat der EU vorzugehen. Unsere Kanzlei bereitet sich darauf vor, Ihnen dieses neue europäische Verfahren ab dem 01.01.2009 anbieten zu können. Mehr zum aktuellen Stand erfahren Sie hier.