IMMOBILIEN IN GRIECHENLAND
Immobilienerwerb wie in Deutschland
Der Erwerb einer privaten Immobilie verläuft in Griechenland üblicherweise anders als in Deutschland. Die Einrichtung eines Notaranderkontos von dem aus der Kaufpreis bezahlt wird, ist in
Griechenland gänzlich unüblich. Aus diesem Grund muss der Käufer einer Immobilie in Griechenland bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages stets den gesamten Kaufpreis vorweisen
können und zwar entweder in Bar oder in einem Bankscheck.
Unserer Erfahrung nach erzeugt diese Vorgehensweise bei ausländischen Mandanten ein Gefühl der Unsicherheit. Sie ist darüber hinaus in vielerlei Hinsicht auch schlichtweg unpraktikabel. Denn
insbesondere ausländische Käufer haben vor dem Erwerb der Immobilie bspw. kein griechisches Bankkonto, auf das der Kaufpreis aus dem Ausland angewiesen werden kann. Auch ein von einer Deutschen
Bank ausgestellter Bankscheck stellt meist keine Alternative dar, da solche Schecks von den griechischen Banken mit erheblicher Verzögerung eingelöst werden, der Verkäufer jedoch unwiderruflich
bereits bei der notariellen Beurkundung über sein Eigentum verfügt.
Treuhandkonto für Immobilienerwerb in Griechenland
AP Generalis, die deutsche Kanzlei in Griechenland, bietet in diesem Bereich eine echte Alternative, die Abläufe beschleunigt und zugleich für mehr Rechtssicherheit sorgt. Nach Unterzeichnung
unserer Hinterlegungsanweisung, können Sie den Kaufpreis auf ein eigens dafür eingerichtetes Treuhandkonto anweisen. Der eingezahlte Betrag wird an den Verkäufer der Immobilie erst nach
Unterzeichnung des Kaufvertrages und entsprechender Umschreibung im Grundbuchamt ausgezahlt.
Notarielle Vollmacht von AP Generalis
Die weitere Abwicklung der notariellen Beurkundung kann auf Wunsch durch eine entsprechende Vollmacht ebenfalls von AP Generalis erledigt werden. Um Ihnen die größtmögliche Transparenz zu bieten,
verfassen wir Ihre Vollmacht in deutscher Sprache und Sie unterzeichnen diese kostengünstig bei einem deutschen Notar Ihrer Wahl. Mit dieser Vollmacht können wir für Sie in Griechenland die
zahlreichen Behördengänge bis hin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar und der entsprechenden Umschreibung beim Grundbuchamt erledigen.
Begutachtung durch deutschsprachiges Architekturbüro
Vor der Beurkundung, raten wir unseren deutschen aber auch griechischen Mandanten grundsätzlich zur Durchführung eines technischen Gutachtens, in dem die Statik und allgemeine Bauqualität der
Immobilien begutachtet wird. Unseren deutschsprachigen Mandanten können wir aus unserem Netzwerk das deutsche Architekturbüro Aliasarchitekts (Dipl. Arch. Edit Buchholz und Dipl. Arch. Aris
Liakopoulos) empfehlen. Das diesbezügliche Gutachten wird auf Wunsch gleich in deutscher Sprache erstellt.
Beurkundung beim deutschsprachigem Notariat
Für deutschsprachige Mandanten bieten wir, neben der Vertragsgestaltung in deutscher Sprache, auch die Möglichkeit zur Beurkundung des Kaufvertrages in dem deutschsprachigen Notariat aus unserem
Netzwerk. Das in zentralster Lage in Athen gelegene Notariat Rammou (www.notar.gr) erstellt ohne zusätzliche Kosten auch ein Exemplar des Kaufvertrages in deutscher Sprache. Anpassungen bei der
Beurkundung werden ebenfalls umgehend von den deutschen Rechtsanwälten unserer Rechtsanwaltsgesellschaft in die deutsche Sprache übertragen.
Betreuung nach dem Immobilienerwerb
Steuern und Steuererklärung im ersten Jahr
Das erste Jahr nach dem Immobilienerwerb gehört für AP Generalis ebenfalls zum Immobilienerwerb in Griechenland dazu. Ohne zusätzliche Vergütung übernehmen wir für Sie die Erledigung aller im
ersten Jahr nach dem Immobilienerwerb erforderlichen Behördengänge, insbesondere auch die erste Steuererklärung in der die neuerworbene Immobilie das erste Mal angezeigt werden muss. Darüber
hinaus stehen wir Ihnen im ersten Jahr auch bei allgemeinen Fragen zur Verwaltung Ihrer Immobilie ohne zusätzliche Vergütung jederzeit zur Verfügung.
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Private Immobilien
Darüber hinaus sollten Sie beim Grundstückskauf in Griechenland einige, insbesondere juristische, Besonderheiten beachten, um sicher zu stellen, dass der Immobilienerwerb ohne böse Überraschungen abläuft.
- Bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages in Griechenland müssen grundsätzlich sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer von einem Rechtsanwalt vertreten werden (Anwaltszwang).
- In Griechenland ist das nationale Grundbuch (Ethniko Ktimatologio) gerade in der Entstehungsphase. Nur gewisse Gebiete sind bereits erfasst. In allen anderen Gebieten wird das Eigentum in den sog. Katasterämtern eingetragen.
- Die in den griechischen Katasterämtern geführten Transkriptionsbücher erzeugen keinen öffentlichen Glauben, d.h. beim Kauf vom Nichtberechtigten wird, anders als bspw. in der BRD, nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Katasteramtsregister fingiert.
Daher ist vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages unbedingt die Rechtslage, wie sie sich aus dem Katasteramt ergibt, zu prüfen. Diese Prüfung ist nach griechischem Recht nur Rechtsanwälten vorbehalten.
- In Grenzgebieten ist, aus sicherheitspolitischen Gründen, u.U. eine Genehmigung für den Kauf einer Immobilie erforderlich.
Unser Team - in dem auch Rechtsanwälte tätig sind, die sowohl über die deutsche, als auch über die griechische Anwaltszulassung verfügen - berät Sie gerne und umfassend auf Deutsch in Bezug auf Ihren bevorstehenden Immobilienerwerb.
- Wir prüfen für Sie die Rechtslage der in Frage kommenden Objekte in den Katasterämtern, um einen reibungslosen Eigentumserwerb sicher zu stellen.
- Wir stehen Ihnen bei den Kaufverhandlungen bei und vertreten Sie bei der Kaufvertragsunterzeichnung vor dem griechischen Notar (Anwaltszwang).
- Wir holen für Sie möglicherweise erforderliche Genehmigungen ein und bereiten alles bis zur Vertragsunterzeichnung vor.
- Wir kümmern uns im Anschluss um die Umschreibung des notariellen Kaufvertrags in das Katasteramt mit der sich der Eigentumsübergang vollzieht.
- Wir prüfen, ob das Grundstück tatsächlich bebaubar ist und der Meeresblick tatsächlich unverbaut bleibt.
Rufen Sie uns an, wenn Sie einen Immobilienerwerb anstreben, wir beraten Sie gerne, und nicht nur juristisch!
Gewerbeimmobilien
· Planung und Betreuung von Investitionsvorhaben im Bereich der gewerblichen Immobilien (Einkaufsmärkte, Energieparks und Ferienanlagen).
· Objektbezogene Markt- und Standortanalysen sowie Machbarkeitsanalysen.
· Vollständige Abwicklung des Immobilienerwerbs und Eintragung ins Grundbuch.
· Beratung beim Kauf und Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften.
· Erlangung von Bau- und Betriebsgenehmigungen.
· Beratung bei der Abfassung und Durchführung von Bauverträgen.
· Vorbereitung von Mietverträgen für Ankermieter und sonstige gewerbliche Mieter der Projekte.
Verwaltung
Als besondere Dienstleistung übernehmen wir für Sie die Verwaltung von größeren Wohnanlagen oder gewerblichen Einheiten. In dem Zusammenhang sorgen wir für eine renditeorientierte Optimierung des Objekts und erledigen für Sie alle notwendigen Behördengänge, inklusive der jährlichen Steuererklärung.