Erben International

Immer häufiger weisen erbrechtliche Angelegenheiten einen länderübergreifenden Bezug auf. Oftmals hinterlässt ein und derselbe Erblasser Vermögen in mehreren Ländern und Juristiktionen. In solchen Fällen greifen wir auf die Expertise und Erfahrung der Kanzleien zurück, mit denen wir über das Netzwerk www.internationales-erbrecht.de eng zusammenarbeiten.

 

Speziell in den USA arbeiten wir eng mit der Kanzlei Synold & Associates zusammen.

 

 

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